Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) „SCOOBA-DOO“
- Konsumierung von Alkohol ist vor jedem Tauchgang untersagt. Es gilt eine 0,0 Promillegrenze bei allen Tauchaktivitäten. Während des Schulungsbetriebs ist der Genuss von Alkohol untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Tauchlehrers/in mitzuteilen und mit einem Arzt, im Vorfeld, im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Tauchsport abzuklären. Eine Erkrankung bei Start des Kurses ist unverzüglich zu melden, ansonsten kann nach Ermessen des/der Tauchlehrers/in der Kurs abgebrochen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr, auch nicht anteilig.
- Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre. Bei Minderjährigen ist im Vorfeld die schriftliche Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Individuelle Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten können getroffen werden.
- Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen des / der Tauchlehrers/in Folge zu leisten. Wiederholtes Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr, auch nicht anteilig.
- Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
- Bei Krankheit oder Unfall ist eine einmalige Verschiebung der Termine möglich. Ein ärztliches Attest muss auf Anforderung der Tauchschule nachgewiesen werden. Entstandene und verfallene Eintrittskosten, wie z.B. bei im Voraus gebuchten und durch die Tauchschule gezahlten Eintrittsgebühren ins Dive4Life, müssen bei Krankheit des Tauchschülers der Tauchschule erstattet werden.
- Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zu einem Kurstermin, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. Wird hierdurch ein weiterer Termin für den Kurs benötigt, werden hierfür von der Tauchschule 50,00 € zusätzlich möglicher Eintrittsgebühren für den Tauchschüler und dem/der Tauchlehrer/in berechnet.
- Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nur in den Grenzen der eigenen Ausbildung zu tauchen. Grundsätzlich ist es untersagt, bei Tauchschulaktivitäten alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets im Buddy-System zu tauchen. Vor jedem Tauchgang ist ein ordentlicher Buddy-Check durchzuführen. Eigene verwendete Ausrüstung muss regelmäßig gewartet sein. Tauchflaschen den deutschen TÜV-Bedingungen entsprechen und ein TÜV-Siegel vorweisen.
- Der/die Teilnehmer/innen verpflichten sich alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren fristgerecht zu begleichen. Wird die Gebühr nicht fristgerecht beglichen, steht es der Tauchschule frei, den/die Tauchschüler/in von Tauchaktivitäten auszuschließen.
- Die Kursgebühren enthalten die zur Verfügungstellung von Tauchflaschen mit Luftfüllungen für Schüler/innen und Lehrer/innen sowie den online-Theorie und Praxisunterricht gemäß Kursbeschreibung, Zertifizierungskosten, Eintrittsgebühren für die tauchprogrammspezifischen Tauchgänge sowie die in der Kursbeschreibung angegebene Leihausrüstung.
- Werden zusätzliche Tauchgänge (Poolausbildung oder Freiwasser), über die für jeden Kurs angegebene Anzahl von Tauchgängen hinaus, benötigt, werden pro Tauchgang 50 Euro zzgl. Eintrittsgebühren für den Tauchlehrer sowie Tauchschüler berechnet.
- Nicht im Kurspreis enthalten sind: Tauchmaske mit Schnorchel, Flossen und Füsslinge. Bei Inanspruchnahme von ABC Ausrüstung der Tauchschule über den 1. Pooltauchgang hinaus, behält sich der Tauchkursveranstalter vor, eine einmalige Leihgebühr je Kurs in Höhe von 40 Euro zu erheben.
- Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Tauchlehrer/in übernehmen grundsätzlich keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen. Eine Haftungsübernahme erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Der/die Tauchlehrer/in übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von eigenen Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände.
- Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von der Tauchschule dem Tauchschüler zur Verfügung gestellter Ausrüstung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Bei Fällen, in denen das Verschulden des/der Tauchlehrers/in vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Für durch den/die Tauchschüler/in zu vertretender versäumter Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung. Hat ein/e Teilnehmer/in nicht in der in der Kursbeschreibung angegebenen Anzahl von Trainingseinheiten die Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllt, gilt der Kurs als nicht bestanden und beendet. In Absprache mit dem/der jeweiligen Tauchlehrer/in und dessen Zustimmung kann eine Verlängerung des jeweiligen Kurses individuell vereinbart werden. In diesem Fall können durch den/die Tauchschüler/in, zusätzliche Taucheinheiten (kostenpflichtig) hinzugebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen. Ist aus Sicht des/der Tauchlehrers/in die Erfüllung der Leistungsanforderungen in absehbarer Zeit (hierunter ist eine maximale Vereinbarung von 3 Zusatzterminen zu verstehen) nicht zu erwarten, kann eine Verlängerung des Kurses seitens der Tauchschule abgelehnt werden. Ferner ist durch die Buchung von Zusatzterminen nicht das Bestehen des Kurses garantiert. Für jeden Zusatztermin werden 50,00 € zusätzlich möglicher Eintrittsgebühren für den/die Tauchlehrer/in und Tauchschüler/in berechnet. Begonnene Kurse müssen binnen 12 Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs komplett und kostenpflichtig wiederholt werden
- Ein bezahlter Kurspreis führt nicht automatisch zum Bestehen des Kurses und verpflichtet den/die Tauchlehrer/in nicht ein Brevet auszuhändigen sofern die Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses innerhalb der in der Kursbeschreibung genannten Anzahl von Terminen nicht erfüllt werden.
- Das Brevet wird erst ausgehändigt, wenn alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllt, alle geliehenen Ausrüstungsgegenstände zurückgegeben, alle für den Kurs relevanten Prüfungen und Unterlagen ausgefüllt sowie alle offenen Bezahlungen gegenüber dem/der Tauchlehrer/in beglichen wurden.